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 Prozessführung im Ausserstreitverfahren

Die häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter betreffend Mietzins, Betriebskosten, Aufwandersatz, Ablöse etc., wurden vom Gesetzgeber in das mietrechtliche Außerstreitverfahren verwiesen. Eine Kostenersatzpflicht ist nur in den Fällen der mutwilligen Prozeßführung vorgesehen - eine Gesetzesreform in diesem sensiblen Bereich ist vorgesehen
Mieterverbände warnen bereits vor der "Kostenkeule".
Jedem Eigentümer bzw. Hausverwalter sind die von Mietern praktizierten Methoden der Verschleppung und Verzögerung von Mietzins- und Räumungsverfahren bekannt. Flächenbrandartig werden oft unter Anleitung für das anhängige Verfahren unpräjudizielle Anträge gestellt, um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu blockieren. Entgegen der weitverbreiteten Meinung der Einfachheit birgt dieses Verfahren etliche Formalismen und Fallen. Ziel unseres Fachseminars ist es, Ihnen zu ermöglichen, frühzeitig grundlegende Fehler in der Antragstellung zu erkennen, zu vermeiden oder auszunützen. Praktische Tipps und Tricks, wie Sie richtig formulieren und reagieren, die richtige Taktik für Ihre erfolgreiche Prozessführung stehen im Mittelpunkt des Vortrages.
ARBEITSSCHWERPUNKTE
neues Außerstreitgesetz
- Aktuelle Tendenzen im Wohnrecht
- Die Neuerungen durch die Außerstreitnovelle für das Wohnrecht
was ist neu, was bleibt? - Neuregelung der Vertretungspflicht und der Vertretungsbefugnis im Verfahren
- Freiheit in erster und zweiter Instanz
- Vertretungspflicht in dritter Instanz
- Interessenvertreter
- Einführung eines Anspruches auf Ersatz von Vertretungskosten
- Kostenersatz nach Billigkeit
- Billigkeitskriterien
- Kostenersatz bei einer Vielzahl von Parteien
- Wohnrechtlicher Tarif im Rechtsanwaltstarif
- Die Einführung eines einstweiligen Mietzinses bei Kündigungs- oder Räumungsverfahren wegen Mietzinsrückstandes
- Anwendungsbereiche, Zahlungstitel, Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens
- Neuerungen im Rechtsmittelverfahren
- Gesamtdarstellung des Msch-Verfahrens alt im Vergleich zum Msch-Verfahren neu
- Auswirkungen auf die Praxis

  Das neue wohnrechtliche Außerstreitverfahren

Die Neufassung des allgemeinen Außerstreitgesetzes ist auch am Wohnrecht nicht spurlos vorüber gegangen. Zentrale Fragen des Mietrechtsverfahrens, in den Medien bereits relevierte Punkte, werden neu normiert.
Als Beispiele seien die Vertretungskompetenz, die Kostenersatzregelung oder auch die Möglichkeit des einstweiligen Mietzinses angeführt.
Im Rahmen dieses Fachseminars erhalten Sie nicht nur eine reine Information über die Neuregelungen ab 01.01.2005, sondern wird auch eine geographische Darstellung des Ablaufes der Neuregelung sowie eine Gegenüberstellung zu den bisherigen Rechtsvorschriften und das notwendige Praxis-Know-How für Ihre erfolgreiche Prozessführung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren, dem zentrale Fragen des Mietrechtes zugeordnet sind, vermittelt. Ziel dieses Fachseminars ist es, die Neuregelungen für die Praxis aufzubereiten und Ihnen Tipps sowie den Ablauf praxisrelevant darzustellen.
Verschaffen Sie sich bereits jetzt einen Wissensvorsprung um ihre Prozessführung im Hinblick auf die Neuerungen zu optimieren.
ARBEITSSCHWERPUNKTE
Anwendungsbereich
- Antragsbegehren als Auslegungsrichtlinie
- Angelegenheiten d. außerstreitigen Rechtsweges gemäß § 37(1) MRG
- Abgrenzung streitiges / außerstreitiges Verfahren
Bestandobjekte / Categorie
- Wohnungen
- Wohnungen Untermiete
- Geschäftsräume
- Geschäftsräume Untermiete
- Sonstige Objekte
Der § 53 MRG
- Ausgangslage
- Anwendungsfälle
- Bezahlung nach dem RBG 1971
- Mietverträge nach begünstigter Rückzahlung vor dem 01.01.1982
- Hauptmietzinsänderungsvereinbarungen in Altverträgen aus der Zeit vor dem 01.01.1982 / Darlehenstilgung
- Förderungsdarlehen gemäß den Vorschriften des RGB 1987
Einstweilige Verfügungen
- Zuständigkeit - Außerstreitrichter
- Abkürzung Verfahren
- Keine Sicherheitsleistung
Formfreiheit
- Relative Formfreiheit
- Lockerung Formzwang
Gegenforderung
- Feststellen des Rückforderungsanspruches
- Einwendungen
- Wirkung der Gegenforderung
Hausverwalter
- Zustellbevollmächtigter - Prozeßvollmacht
- Sonstige Vertreter
Inaktivität
- 3 Monatsfrist
- Anrufung Gericht
- Verkürzungsmöglichkeit
Jahresfrist
- Problemstellung
- Aufrechnungseinrede
- Verfahren vor der Schlichtungsstelle
- Aufrechnungserklärung
- Einjahresfrist
- Rechtsschutzlücke
- Perpetuierung der Prozeßerklärung
- Schlußfolgerung
Kostenersatz
- Billigkeitserwägung
- Sachverständige Dritte
- Die Bemessungsgrundlage
Legitimation
- Aktiv- und Passivlegitimation
- Beiziehung weiterer Mieter
Mutwillige Prozessführung
- Rechtlicher Anknüpfungspunkt
- Mutwillige Prozeßführung
- Keine mutwillige Prozeßführung
Neuerungsverbot
Offizialprinzip
- Untersuchungsgrundsatz
- Mitwirkungsobliegenheit
Präklusion
Qualität
Checkliste
Rechtliches Gehör
Stellungnahme der Gemeinde
- Ausgangslage
- Wohnrechtsnovelle 1999
- Zweck der Novellierung
- Einordnung des § 38 MRG in den Kompetenztatbestand der Bundesverfassung
- Funktionale Stellung des Dritte
- Haftung des Dritten
- Zusammenfassung
Titel
- Exekutionstitel
- Voraussetzungen
- Verfahren nach § 37(1) MRG
- Aktivlegitimation
Unterbrechungswirkung
VfGH - Anrufung
Wechsel Eigentümer
X-Mas
Y 2 K
- Problemstellung
- Amtswegige Wahrnehmung
Zustellung

 
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