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Prozessführung im Ausserstreitverfahren

Die häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter betreffend Mietzins, Betriebskosten, Aufwandersatz, Ablöse etc., wurden vom Gesetzgeber in das mietrechtliche Außerstreitverfahren verwiesen. Eine Kostenersatzpflicht ist nur in den Fällen der mutwilligen Prozeßführung vorgesehen - eine Gesetzesreform in diesem sensiblen Bereich ist vorgesehen

Mieterverbände warnen bereits vor der "Kostenkeule".

Jedem Eigentümer bzw. Hausverwalter sind die von Mietern praktizierten Methoden der Verschleppung und Verzögerung von Mietzins- und Räumungsverfahren bekannt. Flächenbrandartig werden oft unter Anleitung für das anhängige Verfahren unpräjudizielle Anträge gestellt, um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu blockieren. Entgegen der weitverbreiteten Meinung der Einfachheit birgt dieses Verfahren etliche Formalismen und Fallen. Ziel unseres Fachseminars ist es, Ihnen zu ermöglichen, frühzeitig grundlegende Fehler in der Antragstellung zu erkennen, zu vermeiden oder auszunützen. Praktische Tipps und Tricks, wie Sie richtig formulieren und reagieren, die richtige Taktik für Ihre erfolgreiche Prozessführung stehen im Mittelpunkt des Vortrages.

ARBEITSSCHWERPUNKTE

neues Außerstreitgesetz

  • Aktuelle Tendenzen im Wohnrecht
  • Die Neuerungen durch die Außerstreitnovelle für das Wohnrecht
    was ist neu, was bleibt?
  • Neuregelung der Vertretungspflicht und der Vertretungsbefugnis im Verfahren
  • Freiheit in erster und zweiter Instanz
  • Vertretungspflicht in dritter Instanz
  • Interessenvertreter
  • Einführung eines Anspruches auf Ersatz von Vertretungskosten
  • Kostenersatz nach Billigkeit
  • Billigkeitskriterien
  • Kostenersatz bei einer Vielzahl von Parteien
  • Wohnrechtlicher Tarif im Rechtsanwaltstarif
  • Die Einführung eines einstweiligen Mietzinses bei Kündigungs- oder Räumungsverfahren wegen Mietzinsrückstandes
  • Anwendungsbereiche, Zahlungstitel, Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens
  • Neuerungen im Rechtsmittelverfahren
  • Gesamtdarstellung des Msch-Verfahrens alt im Vergleich zum Msch-Verfahren neu
  • Auswirkungen auf die Praxis



Das neue wohnrechtliche Außerstreitverfahren

Die Neufassung des allgemeinen Außerstreitgesetzes ist auch am Wohnrecht nicht spurlos vorüber gegangen. Zentrale Fragen des Mietrechtsverfahrens, in den Medien bereits relevierte Punkte, werden neu normiert.

Als Beispiele seien die Vertretungskompetenz, die Kostenersatzregelung oder auch die Möglichkeit des einstweiligen Mietzinses angeführt.

Im Rahmen dieses Fachseminars erhalten Sie nicht nur eine reine Information über die Neuregelungen ab 01.01.2005, sondern wird auch eine geographische Darstellung des Ablaufes der Neuregelung sowie eine Gegenüberstellung zu den bisherigen Rechtsvorschriften und das notwendige Praxis-Know-How für Ihre erfolgreiche Prozessführung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren, dem zentrale Fragen des Mietrechtes zugeordnet sind, vermittelt. Ziel dieses Fachseminars ist es, die Neuregelungen für die Praxis aufzubereiten und Ihnen Tipps sowie den Ablauf praxisrelevant darzustellen.

Verschaffen Sie sich bereits jetzt einen Wissensvorsprung um ihre Prozessführung im Hinblick auf die Neuerungen zu optimieren.

ARBEITSSCHWERPUNKTE

Anwendungsbereich

  • Antragsbegehren als Auslegungsrichtlinie
  • Angelegenheiten d. außerstreitigen Rechtsweges gemäß § 37(1) MRG
  • Abgrenzung streitiges / außerstreitiges Verfahren


Bestandobjekte / Categorie

  • Wohnungen
  • Wohnungen Untermiete
  • Geschäftsräume
  • Geschäftsräume Untermiete
  • Sonstige Objekte


Der § 53 MRG

  • Ausgangslage
  • Anwendungsfälle
  • Bezahlung nach dem RBG 1971
  • Mietverträge nach begünstigter Rückzahlung vor dem 01.01.1982
  • Hauptmietzinsänderungsvereinbarungen in Altverträgen aus der Zeit vor dem 01.01.1982 / Darlehenstilgung
  • Förderungsdarlehen gemäß den Vorschriften des RGB 1987

Einstweilige Verfügungen

  • Zuständigkeit - Außerstreitrichter
  • Abkürzung Verfahren
  • Keine Sicherheitsleistung

Formfreiheit

  • Relative Formfreiheit
  • Lockerung Formzwang

Gegenforderung

  • Feststellen des Rückforderungsanspruches
  • Einwendungen
  • Wirkung der Gegenforderung


Hausverwalter

  • Zustellbevollmächtigter - Prozeßvollmacht
  • Sonstige Vertreter


Inaktivität

  • 3 Monatsfrist
  • Anrufung Gericht
  • Verkürzungsmöglichkeit


Jahresfrist

  • Problemstellung
  • Aufrechnungseinrede
  • Verfahren vor der Schlichtungsstelle
  • Aufrechnungserklärung
  • Einjahresfrist
  • Rechtsschutzlücke
  • Perpetuierung der Prozeßerklärung
  • Schlußfolgerung


Kostenersatz

  • Billigkeitserwägung
  • Sachverständige Dritte
  • Die Bemessungsgrundlage


Legitimation

  • Aktiv- und Passivlegitimation
  • Beiziehung weiterer Mieter


Mutwillige Prozessführung

  • Rechtlicher Anknüpfungspunkt
  • Mutwillige Prozeßführung
  • Keine mutwillige Prozeßführung


Neuerungsverbot

  • Behauptungs-Beweislast


Offizialprinzip

  • Untersuchungsgrundsatz
  • Mitwirkungsobliegenheit


Präklusion

Qualität

Checkliste


Rechtliches Gehör

Stellungnahme der Gemeinde

  • Ausgangslage
  • Wohnrechtsnovelle 1999
  • Zweck der Novellierung
  • Einordnung des § 38 MRG in den Kompetenztatbestand der Bundesverfassung
  • Funktionale Stellung des Dritte
  • Haftung des Dritten
  • Zusammenfassung


Titel

  • Exekutionstitel
  • Voraussetzungen
  • Verfahren nach § 37(1) MRG
  • Aktivlegitimation


Unterbrechungswirkung

VfGH - Anrufung

Wechsel Eigentümer

X-Mas

Y 2 K

  • Problemstellung
  • Amtswegige Wahrnehmung


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