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Gut geplant ist halb gewonnen.

Eine sorgfältige und detailierte Ausarbeitung eines Bestandvertrages beziehungsweise eine ausführliche Beratung ersparen Ihnen mögliche Schwierigkeiten in der Zukunft. Auch  bei der Geltendmachung von Mietzinsrückständen und Durchsetzung von Räumungen stehen wir gerne mit unserem Wissen zu Ihrer Verfügung.

Die Seite des Mieters kommt bei uns nicht zu kurz und stehen Ihnen jederzeit bei auftretenden Problemen im Zusammenhang mit einem Bestandvertrag mit Rat und Tat zur Seite, um die richtige Strategie im Prozess zu finden. Unser Ziel ist es, rasch und effizient Ihre Ansprüche durchzusetzen beziehungsweise gegen Sie gerichtete Ansprüche abzuwehren.
 





Wir beraten und vertreten Sie bei der Erstellung eines Miet- bzw. Pachtvertrages, machen Ihre Ansprüche aus einem Bestandvertrag geltend; Mietzins- Räumungsklage, Kündigung, Überprüfen der Betriebskosten vor den Schlichtungsstellen, und geben Ihnen eine umfassende Beratung in sämtlichen wohnrechtlichen Angelegenheiten.


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