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Was bleibt von einem Menschen ? Seien Sie genau. Aus Respekt.

Bleibende Werte sind ein greifbarer Trost. Der gesicherte Antritt Ihres Erbes ist ein Wert für sich. Wer sich, aus falsch verstandenem Respekt vor dem Verstorbenen, auf übereilte, oberflächliche Handschläge einläßt, wird einem Nachlass selten gerecht. Erbrechtskonflikte geraten schnell außer Kontrolle. Unser Beratungsziel ist Streit wenn möglich zu verhindern. Wenn nicht: Gewinnen!





Wir beraten und vertreten Sie bei der Abwicklung, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren, wir führen die Verlassenschaftsabhandlung auf schriftlichem Wege durch und ersparen Ihnen damit Behördenwege und Wartezeiten, Erb- und Pflichtteilsübereinkommen, bei Fragen der Anrechnung von Schenkungen und Vorausempfängen, steueroptimale Gestaltung und Vertretung im Erbschaftssteuerverfahren. Erbrechtsklage, Erbschaftsklage und Prozeß (u.v.m.)

 

Besuchen Sie uns auch unter: www.erben-vererben.at