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Werden Spannungen unlösbar, kommt Familienrecht zum tragen.

Ehe und Lebensgemeinschaft sind  auflösbar, die aus der Abstammung begründeten Rechte und Pflichten bleiben. Regelungen betreffend minderjährige Kinder bedürfen darüber hinaus einer speziellen pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.





Wir beraten und vertreten Sie  in dieser schwierigen Situation zur Wahrung Ihrer Interessen und zum Wohl Ihrer Angehörigen im Pflegschaftsverfahren über Obsorge, Kindesunterhalt und Besuchsrecht; Adoption, Ehelichkeitsbestreitungsklage, Namensrecht, Heiratsgut und Austattungsansprüchen, Erb- und Schenkungsverträgen, Schutz vor Gewalt in der Familie, Wegweiserecht, Einstweilige Verfügungen und Vorkehrungen; außergerichtlich und gerichtlich im streitigen und außerstreitigen Verfahren, vor dem Gericht, dem Jugendamt sowie anderen Ämtern und Behörden, u.v.m.

Besuchen Sie uns auch unter www.scheidung.at