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Gemeinsame Zweckverfolgung kann effizient sein. Damit das Miteinander aber nicht zu einem Gegeneinander wird, ist eine perfekte rechtliche und organisatorische Planung unabdingbar.

 

Die meisten größeren Unternehmen werden heute nicht mehr als Einzelunternehmen, sondern von Gesellschaften betrieben. Wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Umwandlungen, Verschmelzungen und Umstrukturierungen prägen das nationale wie internationale Wirtschaftsleben.

 

Im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht stellen sich aber auch viele Problemstellungen organisatorischer, vermögens- und haftungsrechtlicher Natur. Begonnen von  der Wahl der adäquaten Rechtsform, über die Erstellung eines rechtliche lückenfreien Gesellschaftsvertrages bzw Satzung über das firmenrechtliche Eintragungsverfahren sowie haftungsrechtliche Probleme vor und während des Bestehens der Gesellschaft als auch bei deren Auflösung und Liquidation. Auch im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Umstrukturierungen, Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Unternehmensübertragungen und   –überlassungen  können sich vielseitige, mit hohen Vermögensrisken verbundene, Rechtsprobleme ergeben.

 

In all diesen, rechtlich komplexen  Bereichen beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen, sowohl bei der Planung und Organisation der Gesellschaftsgründung als auch bei später auftretenden Rechtsfragen gegenüber Gesellschaftsgläubigern, Gesellschaftern, Arbeitnehmern, Vorständen, Aufsichtsräten usw.