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Arbeitswelt im Umbruch: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Am Arbeitsrecht führt kein Weg vorbei!

Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Gesetzen, Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sind oft zwingend. Daneben bestehen Freiräume, die genützt werden können. Arbeitsrecht ist auch Auslegungs- und Erfahrungssache; Fristen und Formvorschriften sind zu beachten; Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu bedenken. Ein Fehler kann existenzbedrohende Folgen haben. Wir sind keinen Seilschaften und keinen Parolen verpflichtet. Ihr individuelles Interesse durchzusetzen ist unser Auftrag. Wir vertreten Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer. Wir kennen daher mögliche Strategien der Gegenseite im voraus. Wichtigste Regel: Machen Sie unter Druck keine übereilten Zugeständnisse, sondern schöpfen Sie Ihre Rechte sinnvoll aus!





Wir beraten und vertreten Sie beim Abschluß von Arbeits- und Dienstverträgen; wir informieren Sie über die zu beachtenden arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und weisen Sie auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen hin. Bei Kollektivvertrags- oder Betriebsvereinbarungen stehen wir Ihnen zur Seite. Zur Abwehr oder Durchsetzung Ihrer Interessen vertreten wir Sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten, Schlichtungsstellen und Behörden in ganz Österreich.