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Seit 1.3.2008: EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen
Auf der Grundlage des EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes, können seit 1.3. 2008 alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen, die den Betrag von 70 € übersteigen, europaweit nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung zwangsweise eingefordert werden.
Wer also beispielsweise in Spanien zu schnell fährt oder in Italien falsch parkt, muss damit rechnen, zuhause Strafe zahlen zu müssen. Für die Vollstreckung der Strafen sind die Bezirkshauptmannschaften und Polizeidirektionen zuständig, wobei die eingehobenen Strafbeträge dem Österreichischen Staat zufließen.
Zu beachten ist aber weiterhin das mit Deutschland abgeschlossene Spezialabkommen, demzufolge ein in Deutschland begangenes Verkehrs-Delikt schon ab einer Strafe von 25 € in Österreich eingefordert werden kann.
15-04-08
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