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Kindesunterhalt ab 1.1.2012 - aktuelle Richtwerte

Gem. § 140 ABGB ist der Geldesunterhalt für ein Kind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und nach den Bedürfnissen des Kindes zu bemessen. Die Familiengerichte haben dazu ein Prozentwertsystem entwickelt, das sich am Alter des Unterhaltsberechtigten und am Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen orientiert.

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhalstleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden.

Die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2012:

Altersgruppe                                                Betrag

 0 -  3  Jahre                                                 € 186,00

 3 -  6  Jahre                                                 € 238,00

 6 - 10  Jahre                                                € 306,00

10 - 15 Jahre                                                € 351,00

15 - 19 Jahre                                                € 412,00

19 - 28 Jahre                                                € 517,00

 

02-10-09                                 Zurück zur Übersicht