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Dr. Witt und Partner erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Urteil EGMR 10.4.2008 Nr 35354/04 Abrahamian gg Österreich

 

Das Recht auf eine öffentliche Verhandlung umfasst auch das Recht auf eine mündliche Verhandlung. In diesem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat sich die Kanzlei Dr. Witt & Partner Rechtsanwälte mit Prozessanwalt Dr. Eike Lindinger für ihren Mandanten erfolgreich auf eine Verletzung des Art 6 EMRK gestützt.

Die Nichtdurchführung bzw. die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung bereitet dem Verwaltungsgerichtshof mitunter Schwierigkeiten. Die Republik Österreich wurde aufgrund der festgestellten  Konventionsverletzung zu einem Kostenersatz verurteilt.

Hervorzuheben ist, dass das Nichtentsprechen einer Anregung einer Vorlage an den EuGH offensichtlich - im Einzelfall - keine Konventionsverletzung darstellt.

Mehr dazu ÖJZ [2008] 13; 547f

30-07-08                                 Zurück zur Übersicht